cessio legis
Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT
Cessio legis, oder auch Legalzession, bedeutet den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes.
Dieser Übergang geschieht ohne ein hinzutun des ursprünglichen Inhabers der Forderung.
Bsp.: Wenn der in Anspruch genommene Bürge zahlt, dann wird er automatisch, cessio legis, Erwerber der Hauptforderung für die er sich verbürgt hatte.