cessio legis

04 Februar 2010 Kategorie: Buchstabe C, Zivilrecht

Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT

Cessio legis, oder auch Legalzession, bedeutet den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes.

Dieser Übergang geschieht ohne ein hinzutun des ursprünglichen Inhabers der Forderung.

Bsp.: Wenn der in Anspruch genommene Bürge zahlt, dann wird er automatisch, cessio legis, Erwerber der Hauptforderung für die er sich verbürgt hatte.