Willenserklärung

31 Januar 2010 Kategorie: Buchstabe W, Juristisches Lexikon, Zivilrecht

Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT

Die juristische Willenserklärung ist die Entäußerung eines Willens, der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtetet ist. Sie ist mithin ein notwendiger Bestandteil von jedem Rechtsgeschäfts.

Die Willenserklärung besteht aus verschiedenen Bestandteilen.

Der äußere Tatbestand dieser Erklärung muss ein Verhalten des Entäußernden enthalten, dass dem Verständnis der Beteiligten bzw. der allgemeinen Verkehrssitte den Schluss auf einen bestimmten Geschäftswillen zulässt.

Der innere Tatbestand enthält ein subjektives Element. Er besteht aus einem Handlungswillen, dem Erklärungsbewusstsein sowie dem Geschäftswillen.