Vertragsfreiheit
Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT
Die Vertragsfreiheit bedeutet die individuelle Freiheit, private Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten.
Sie ist verfassungsrechtlich durch Art. 2 I GG gewährleistet und eine, wenn nicht die wichtigste, Erscheinungsform der Privatautonomie.