Vertrag
Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT
Unter einem Vertrag versteht man ein Rechtsgeschäft welches aus inhaltlich übereinstimmenden Willenserklärungen besteht.
Diese Willenserklärungen müssen im Bezug aufeinander abgegebenen werden. Sie sind einmal das Angebot und dann korrespondierend die Annahme.