Vertrag

30 Januar 2010 Kategorie: Buchstabe V, Juristisches Lexikon, Zivilrecht

Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT

Unter einem Vertrag versteht man ein Rechtsgeschäft welches aus inhaltlich übereinstimmenden Willenserklärungen besteht.

Diese Willenserklärungen müssen im Bezug aufeinander abgegebenen werden. Sie sind einmal das Angebot und dann korrespondierend die Annahme.