Meineid

03 Februar 2010 Kategorie: Buchstabe M, Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT

Der Meineid oder auch Falscheid ist das vorsätzlich oder fahrlässig falsche Schwören vor Gericht, oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle.

Der Meineid ist strafbar.