Meineid
Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT
Der Meineid oder auch Falscheid ist das vorsätzlich oder fahrlässig falsche Schwören vor Gericht, oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle.
Der Meineid ist strafbar.
Der Meineid oder auch Falscheid ist das vorsätzlich oder fahrlässig falsche Schwören vor Gericht, oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle.
Der Meineid ist strafbar.