Invitatio ad offerendum
Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT
Bei der Einladung zu einem Angebot, invitatio ad offerendum handelt es sich um die bloße Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Diese Aufforderung entfaltet keine Bindungswirkung und ist nur unverbindlich. Sie zeigt nur die Bereitschaft zum Vertragsschluss an.
Klassische Beispiele für eine invitatio ad offerendum sind die Auslagen in einem Schaufenster oder Werbesendungen.