Geschäftswille

08 Februar 2010 Kategorie: Buchstabe G, Juristisches Lexikon, Zivilrecht

Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT

Der Geschäftswille ist ein Bestandteil des inneren (subjektiven) Tatbestandes der Willenserklärung.

Der Geschäftswille ist eine auf einen bestimmten (wirtschaftlichen, rechtlichen) Erfolg gerichtete Absicht.