Annahme
Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT
Die juristische Annahme steht im Bezug zum Angebot. Sie ist die auf ein Angebot abgegebene Willenserklärung. Mit ihr wird der Vertrag geschlossen.
Die Annahme muss dem Angebot entsprechen. Sie kann ausdrücklich erfolgen, oder aber konkludent bzw. durch schlüssiges Verhalten.