Annahme

29 Januar 2010 Kategorie: Buchstabe A, Juristisches Lexikon, Zivilrecht

Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT

Die juristische Annahme steht im Bezug zum Angebot. Sie ist die auf ein Angebot abgegebene Willenserklärung. Mit ihr wird der Vertrag geschlossen.

Die Annahme muss dem Angebot entsprechen. Sie kann ausdrücklich erfolgen, oder aber konkludent bzw. durch schlüssiges Verhalten.