Akteneinsicht
Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT
Der Begriff der Akteneinsicht umfasst eine Einsichtnahme in Akten vor Ort, deren Mitnahme sowie die Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften aus den jeweiligen Akten.
Ein solcher Anspruch besteht grundsätzlich aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör sowie den Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht gilt nicht unbeschränkt. Dem steht der Datenschutz anderer Beteiligter oder aber schlicht dass ermittlungstaktische Interesse,zum Beispiel der Staatsanwaltschaft, in einem Ermittlungsverfahren entgegen.
Ein solches Recht auf Akteneinsicht wird vielmals -zumindest umfassend- nur einem Rechtsanwalt gewährt.