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	<title>Rechtsanwalt Hannover Berlin (Schöneberg) &#124; Inkasso Berlin &#124; Strafrecht &#124; Verkehrsrecht &#124; Pflichtverteidiger &#124; Beschuldigter</title>
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	<description>Rechtsanwalt &#124; Hannover &#124; Berlin &#124; Schöneberg &#124; Strafrecht &#124; Verkehrsrecht &#124; Pflichtverteidiger &#124; Inkasso Berlin</description>
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		<title>Ausblick: Inkasso und Gerichtsvollziehergebühren</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/ausblick-inkasso-und-gerichtsvollziehergebuhren/1910</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Apr 2011 06:07:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Breithaupt</dc:creator>
				<category><![CDATA[1. Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Gebühren für den Gerichtsvollzieher werden steigen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Rechtsanwaltskanzlei <span style="color: #6d8eaf;">NILS BREITHAUPT</span></h3>
<h1>Inkasso vor der Titulierung</a></h1>
<p style="text-align: justify;">War ein konsequentes Inkasso vor einer etwaigen Titulierung schon immer wichtig, gewinnt dies künftig weiter an Bedeutung.</p>
<p><span id="more-1910"></span>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Gerichtsvollziehergebühren</a></h1>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Entwurf <a href="http://www.bundesrat.de/nn_2034972/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2010/0801-900/0808-10.html">&#8220;eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht&#8221;</a> beabsichtigt der Bundesrat die Gebühren für die Zwangsvollstreckung zu erhöhen. Ziel ist es unter anderem die Effizienz durch eine sogenannte Erfolgsgebühr zu steigern.
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Der Entwurf findet nicht in allen Bereichen nur Zustimmung. Insbesondere die vorzitierte Erfolgsgebühr ist häufiger Stein des Anstosses. Dies soll kein weiterer Beitrag zu der Berechtigung oder der Nichtberechtigung einer Erhöhung der Gebühren sein. Festzuhalten ist, dass im Ergebnis eine Steigerung der Gebühren von durchschnittlich 30 Prozent erwartet wird. Gebühren die der Gläubiger wie bisher zunächst vorzustrecken hat und die er unter Umständen nicht vom Schuldner erstattet bekommt.
<p>&nbsp;</p>
<h1>Vorgerichtliches Inkasso</a></h1>
<p style="text-align: justify;">Fest steht damit einmal mehr, dass der Schuldner bereits vor einer etwaigen Titulierung zu einer einvernehmlichen Einigung bzw. Zahlung bewegt werden sollte. Für manche Gläubiger ist bereits mit der aktuellen Regelung der Kostenaufwand bezüglich der Titulierung bzw. einer anschließenden Zwangsvollstreckung zu hoch. Zu hoch, weil die Kosten für sie in keinem vernünftigem Verhältnis zu dem existenten Risiko eines Totalausfalles stehen. Dieses Missverhältnis wird mit einer Erhöhung der Gebühren also künftig nicht verringert.
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Punkte, Flensburg, Führerschein, Entziehung etc. (Teil I)</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/verkehrsrecht/punkte-flensburg-fuhrerschein-entziehung-etc-teil-i/1902</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/verkehrsrecht/punkte-flensburg-fuhrerschein-entziehung-etc-teil-i/1902#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 11:11:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Breithaupt</dc:creator>
				<category><![CDATA[2. Verkehrsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Allgemeines zu Punkten, Flensburg, Führerschein, Entziehung etc. (Teil I)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Rechtsanwaltskanzlei <span style="color: #6d8eaf;">NILS BREITHAUPT</span></h3>
<p style="text-align: justify;">Dies ist der erste Teil von kurzen Erklärungen zum Thema rund um das Verkehrszentralregister</a></p>
<p><span id="more-1902"></span>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Zuständig für das Verkehrszentralregister ist das <a href="http://www.kba.de/cln_005/nn_125506/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true">Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)</a>. In diesem Register werden verschiedene Daten gespeichert. Der genaue Inhalt ergibt sich aus <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__28.html">§ 28 StVG </a>iVm <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__59.html">§ 59 FeV</a>.
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Hauptfall der Eintragungen sind wohl rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24.html">§§ 24</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html">24 a</a> oder <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html">24 c StVG</a>, zumindest dann, wenn eine Geldbuße in Höhe von mindestens 40,00 € festgesetzt wurde. Eingetragen werden daneben aber auch verwaltungsbehördliche Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis wie zum Beispiel die Entziehung.
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Vereinfacht lässt sich wohl sagen, dass solche Maßnahmen eingetragen werden, die einen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aufweisen und von einigem Gewicht sind.
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Inkasso, Zahlungsverzug und Verzugszinsen</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/inkasso-zahlungsverzug-verzugszinsen/1894</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/inkasso-zahlungsverzug-verzugszinsen/1894#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Sep 2010 10:29:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Breithaupt</dc:creator>
				<category><![CDATA[1. Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/?p=1894</guid>
		<description><![CDATA[Welche Zinsen kann der Gläubiger im Falle des Zahlungsverzuges beanspruchen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Rechtsanwaltskanzlei <span style="color: #6d8eaf;">NILS BREITHAUPT</span></h3>
<h1>Verzugszinsen</a></h1>
<p style="text-align: justify;">Welche Zinsen kann der Gläubiger im Falle des Zahlungsverzuges beanspruchen? Schuldner die sich im Zahlungsverzug befinden, müssen neben der offenen Forderung auch Zinsen zahlen.</p>
<p><span id="more-1894"></span>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Grundsätzliche Zinshöhe</a></h1>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich richtet sich die Zinshöhe nach dem gesetzlichen Zinssatz. Dieser orientiert sich an dem <a href="http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php">Basiszinssatz</a> welcher halbjährlich angepasst wird. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Unter Geschäftsleuten beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweiliigen Basiszinssatz.
<p>&nbsp;</p>
<h1>Andere Zinssätze</a></h1>
<p style="text-align: justify;">Nimmt der Gläubiger selbst einen Bankkredit in Anspruch, liegen die Zinsen hier regelmäßig über dem gesetzlichen Zinssatz und können an dessen Stelle verlangt werden. Möglich ist auch, dass bereits im Vorfeld vertraglich eine bestimmte Zinshöhe für den Fall des Verzuges vereinbart wird.
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Inkasso E-Mailkurs</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/inkasso-e-mailkurs/1882</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 09:37:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Breithaupt</dc:creator>
				<category><![CDATA[1. Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/?p=1882</guid>
		<description><![CDATA[Forderungseinzug (ForderungsInkasso) selbst optimieren? Resümee zum kostenlosen E-Mailkurs.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Rechtsanwaltskanzlei <span style="color: #6d8eaf;">NILS BREITHAUPT</span></h3>
<h1>Resümee zur Einführung</h1>
<p style="text-align: justify;">Mein E-Mailkurs zum Thema Inkasso kann nun seit knapp einem Monat abonniert werden.<span id="more-1882"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Zeit für ein erstes Resümee. Um es kurz zu machen, meine Erwartungen wurden übertroffen. Dies zumindest im Hinblick auf die Zahl der Abonnenten die den Kurs bislang abonnieren. Zwar hatte sich zunächst noch ein Programmierfehler eingeschlichen, der die Anmeldung erschwerte, doch hat sich dies nicht merklich ausgewirkt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Der Fehler ist behoben, nun bleibt es noch die inhaltliche Resonanz abzuwarten um den Kurs dann ggf. noch besser an die Bedürfnisse der Abonnenten anzupassen. Es bleibt also spannend.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichwohl habe ich mich nun entschlossen, den Kurs nicht mehr ohne Gegenleistung anzubieten. Eine Anmeldung erfolgt nun gegen einen Tweet des Abonnenten oder einen Eintrag auf dessen Facebook Pinnwand.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Interesse am Kurs? Hier gehts zur Anmeldung:<br />
<a href="http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/inkasso-e-mailkurs"><strong>>> Forderungseinzug Inkassokurs</strong></a>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Anmeldung bei Technorati</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/sonstiges/anmeldung-bei-technorati/1728</link>
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		<pubDate>Sun, 08 Aug 2010 13:34:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Breithaupt</dc:creator>
				<category><![CDATA[5. Sonstiges]]></category>

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		<description><![CDATA[8JNUXYJ9HVSC]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>8JNUXYJ9HVSC</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kostenloser Forderungseinzug (Inkasso)</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/forderungseinzug-inkasso/1680</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 07:29:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Breithaupt</dc:creator>
				<category><![CDATA[1. Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/?p=1680</guid>
		<description><![CDATA[Forderungseinzug (ForderungsInkasso) selbst optimieren? Rechtsanwalt Breithaupt bietet kostenlosen E-Mailkurs zum Thema Inkasso an.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Rechtsanwaltskanzlei <span style="color: #6d8eaf;">NILS BREITHAUPT</span></h3>
<h1>Forderungseinzug kostenlos?</h1>
<p style="text-align: justify;">&#8230; kann ich nicht leisten. Auf meiner Homepage befindet sich nun jedoch ein E-Mailkurs zum Thema Inkasso, der kostenlos bezogen werden kann.<span id="more-1680"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>10 Einheiten</h1>
<p style="text-align: justify;">Der Inkassokurs erstreckt sich auf übersichtliche zehn Einheiten, die im Abstand von jeweils fünf Tagen per E-Mail versendet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Der E-Mail-Inkassokurs soll Gläubiger mit offenen Forderungen in die Lage versetzen ihre Forderungen besser (schneller) selbst zu realisieren, das eigene Inkasso somit zu verbessern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hier gehts zur Anmeldung: <a href="http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/inkasso-e-mailkurs"><strong>>> Forderungseinzug Inkassokurs</strong></a>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mahnbescheid</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/mahnbescheid-inkasso/1547</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/mahnbescheid-inkasso/1547#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 07:16:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Breithaupt</dc:creator>
				<category><![CDATA[1. Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/?p=1547</guid>
		<description><![CDATA[Der Mahnbescheid ist die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Rechtsanwaltskanzlei <span style="color: #6d8eaf;">NILS BREITHAUPT</span></h3>
<h1>Der <a href="http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/mahnbescheid-inkasso/1547" class="kblinker" title="Hier geht es zur Beschreibung von: mahnbescheid &raquo;">Mahnbescheid</a></h1>
<p style="text-align: justify;">Der <em>Mahnbescheid</em> ist die Vorstufe zum <a href="http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/vollstreckungsbescheid-inkasso/1527" class="kblinker" title="Hier geht es zur Beschreibung von: vollstreckungsbescheid &raquo;">Vollstreckungsbescheid</a>.<span id="more-1547"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Gerichtliches Aufforderungsschreiben</h1>
<p style="text-align: justify;">Der Mahnbescheid ist eine ausdrückliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner, den der Gläubiger bei dem zuständigen Gericht beantragt hat. Dies erfolgt zum Beispiel über die Internetseite: <a href="https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6189442-1264104512050&#038;Command=start&#038;bld=HES">www.online.mahnantrag.de</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Reaktion des Schuldners</h1>
<p style="text-align: justify;">Der Schuldner kann nach Erhalt des Mahnbescheides die Forderung des Gläubigers begleichen. Zunächst sollte jedoch kontrolliert werden, ob die im Mahnbescheid aufgeführte Forderung einschließlich der Nebenforderung tatsächlich auch berechtigt ist. Dies gilt vor allem für die Höhe der Nebenkosten welche der Gläubiger unter Umständen überhöht geltend gemacht hat. Dass Gericht hat den Mahnbescheid ohne eine Prüfung der tatsächlichen Berechtigung des Gläubigers erlassen. Eine solche Prüfung kann auch nicht erfolgen, da der Gläubiger seinem Antrag keine Nachweise zu der Forderung beifügen muss. Bei dem Online-Mahnantrag erfolgt allein eine Art Schlüssigkeitsprüfung im Bezug auf die Nebenforderung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Widerspruch gegen den Mahnbescheid</h1>
<p style="text-align: justify;">Kommt der Schuldner zu dem Ergebnis, dass der Mahnbescheid nicht ordnungsgemäß ist, dann kann er gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch einlegen. Möglich ist auch die Einlegung eines Teilwiderspruchs, wenn eben nur ein Teil nicht ordnungsgemäß ist. Dies geschieht bequem über das dem Mahnbescheid beigefügte Formular.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Widerspruchsbegründung</h1>
<p style="text-align: justify;">Eine Begründung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid ist nicht notwendig, empfiehlt sich aber um dem Gläubiger vom Grund des Widerspruches in Kenntnis zu setzen. Dieser kann dann sein weiteres Vorgehen nach Maßgabe der Begründung abstimmen. Soweit er der Begründung nicht folgt, kann er durch einen Antrag an das Gericht das streitge Verfahren herbeiführen. Dies ist ein Verfahren, welches dem Klageverfahren entspricht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Beratungshilfe und Rechtsanwalt</h1>
<p style="text-align: justify;">Soweit Unsicherheiten des Schuldners an der Berechtigung der Forderung bzw. an Teilen der Forderung (z.B. Inkassokosten, Zinsen etc.) bestehen empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung des Mahnbescheides. Unter Umständen besteht für den Schuldner ein Anpruch auf <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe">Beratungshilfe</a>, sodass die Kosten des Rechtsanwaltes für die Überprüfung des Mahnbescheides vom Staat übernommen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Vollstreckungsbescheid und Inkasso</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/vollstreckungsbescheid-inkasso/1527</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 08:18:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Breithaupt</dc:creator>
				<category><![CDATA[1. Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Aus diesem Titel kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Rechtsanwaltskanzlei <span style="color: #6d8eaf;">NILS BREITHAUPT</span></h3>
<h1>Der <a href="http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/vollstreckungsbescheid-inkasso/1527" class="kblinker" title="Hier geht es zur Beschreibung von: vollstreckungsbescheid &raquo;">Vollstreckungsbescheid</a></h1>
<p style="text-align: justify;">Der Vollstreckungsbescheid hat große Bedeutung im <a href="http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/inkasso/412">Inkassoverfahren des Rechtsanwaltes</a> oder des Gläubigers generell. Er ist ein Vollstreckungstitel (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Aus einem Vollstreckungstitel kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben.<span id="more-1527"></span></p>
<p style="text-align: justify;">
<p>&nbsp;</p>
<h1>Vollstreckungsklausel</h1>
<p style="text-align: justify;">Die sonst für die Zwangsvollstreckung zwingend notwendige Vollstreckungsklausel ist bei dem Vollstreckungsbescheid nach § 796 ZPO grundsätzlich entbehrlich. Auf dem vom Mahngericht zugestellte Vollstreckungsbescheid findet sich folgerichtig eine solche Klausel daher grundsätzlich nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Vollstreckbarkeit des Vollstreckungsbescheides</h1>
<p style="text-align: justify;">Der Vollstreckungsbescheid steht nach § 700 Abs. 1 ZPO dem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. D.h es kann aus diesem Titel unverzüglich die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Als Rechtsmittel kommt der Einspruch nach § 338 ZPO in Betracht. Soweit gegen den Vollstreckungsbescheid form -und fristgemäß Einspruch vom Schuldner eingelegt wurde, wird der Rechtsstreit auf Antrag in das streitige Verfahren überführt. Grundsätzlich wird das Verfahren vom Mahngericht an das im Antrag auf Erlass des Mahnbescheides bezeichnete Gericht abgegeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides</h1>
<p style="text-align: justify;">Soweit der Schuldner (Antragsgegner) keinen wirksamen Einspruch einlegt erwächst der Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schuldner zahlt nicht! Anspruch auf Verzinsung?</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/schuldner-zahlt-nicht-anspruch-auf-verzinsung/1424</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 10:01:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Breithaupt</dc:creator>
				<category><![CDATA[1. Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Schuldner zahlt nicht? Anspruch des Gläubigers auf Verzinsung der Forderung? ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3 style="text-align: justify;">Rechtsanwaltskanzlei <span style="color: #6d8eaf;">NILS BREITHAUPT</span></h3>
<h1>Anspruch Gläubiger und Verzinsung</a></h1>
<p style="text-align: justify;">Ihr Schuldner zahlt die Rechnung nicht? Sobald der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet, erwachsen Ihnen als Gläubiger verschiedene Ansprüche auf Schadenersatz. So auch zum Beispiel der Anspruch auf Verzinsung.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-1424"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Höhe der Verzinsung</a></h1>
<p style="text-align: justify;">Die Höhe der Verzinsung ergibt sich aus <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html">§ 288 BGB</a>. Nach § 288 Abs. 1 BGB ist eine Geldschuld während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Basiszinssatz">Basiszinssatz</a> pro Jahr zu verzinsen. Etwas anderes gilt dann, wenn bei dem zu Grunde liegenden Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist. Dann beträgt die Höhe der Verzinsung acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB). Entsteht Ihnen als Gläubiger tatsächlich ein höherer Zinsschaden, dann kann alternativ dieser geltend gemacht werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Der Basiszinssatz wird von der <a href="http://www.bundesbank.de/">Deutschen Bundesbank</a> berechnet und ist dort bequem online abzufragen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>Schuldner und Verzug</a></h1>
<p style="text-align: justify;">Befindet sich Ihr Schuldner im Verzug, dürfen Sie bei Ihrem <a href="http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/kanzlei/interessenschwerpunkte/inkasso">Forderungseinzug (Inkasso)</a> damit auch Verzugszinsen geltend machen. Dies gilt natürlich auch, wenn bereits ein Anwalt eingeschaltet ist, der die Forderung für Sie durchsetzen soll. Wichtig zu Wissen, auch die <a href="http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/inkasso/412">Anwaltskosten für das Inkasso</a> gehören im Verzugsfall zu dem zu erstattenden Schaden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Regulierung eines Verkehrsunfalls: Früher war alles besser?!</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/artikel/regulierung-eines-verkehrsunfalls-fruher-war-alles-besser/1207</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 08:33:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Breithaupt</dc:creator>
				<category><![CDATA[2. Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[4. Anwaltsalltag]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/?p=1207</guid>
		<description><![CDATA[Aus der Rubrik alltägliche Herausforderungen im Umgang mit der gegnerischen Haftpflichversicherung bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Rechtsanwaltskanzlei <span style="color: #6d8eaf;">NILS BREITHAUPT</span></h3>
<p style="text-align: justify;">Aus der Rubrik alltägliche Herausforderungen im Umgang mit der gegnerischen Haftpflichversicherung bei der Regulierung eines <a href="http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/kanzlei/verkehrsrecht">Verkehrsunfalls</a></p>
<p><span id="more-1207"></span>
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<p style="text-align: justify;">Mein Mandant hat mich aufgesucht, weil es ihm primär darum ging, mögliche gegnerische Ansprüche abzuwehren. Zumindest insoweit dies überhaupt möglich ist. Die Schuldfrage war aus meiner Sicht eindeutig. Der Unfallgegner hat meinen Mandanten rechts auf dem Standstreifen überholt.  Den neuerlichen Spurwechsel nahm er dann etwas voreilig vor, nämlich ohne den Überholvorgang vollständig abzuschließen. Folgerichtig berührte er dadurch mit dem Heck seines Fahrzeuges die Front des Fahrzeuges meines Mandanten.
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<p style="text-align: justify;">Der Schaden am Fahrzeug meines Mandanten beläuft sich auf ca. 700,00 €. Trotz meines Anratens wollte er allein einen Betrag in Höhe von 100,00 € ersetzt haben. Diesen habe ich darauf hin bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht. Es kommt wie es kommen muss, die Versicherung möchte nun aber Fotos, Belege und sonstiges mehr um sich ein Bild von dem Unfall und dem entstandenen Schaden zu machen. Grundsätzlich verständlich, in einem Telefonat habe ich jedoch versucht zu erklären, dass der Arbeitsaufwand für meinen Mandanten in keinem Verhältnis zum geltend gemachten Schadenersatz steht. Ich habe dabei auch mehrmals darauf hingewiesen, dass tatsächlich ein deutlich höherer Schaden entstanden ist, es meinem Mandanten primär jedoch nicht um die Erstattung seines eigenen Schadens aus diesem Verkehrsunfall geht.
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<p style="text-align: justify;">Auch der Hinweis darauf, dass ich meinem Mandanten, wenn die regulierende Versicherung weiterhin auf Fotos und Belegen bestehen würde, zu einem Kurzgutachten (welches bereits auch ca. 100,00 € kostet) raten und dann auch den gesamten Schaden geltend machen würde, verfing nicht. Als interessante Randinformation sei erwähnt, dass mein Mandant sein Fahrzeug ebenfalls bei dieser Versicherung versichert hat.
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<p style="text-align: justify;">Na dann soll es halt so sein &#8230;
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