Willensmangel

09 Februar 2010 Kategorie: Buchstabe W, Juristisches Lexikon, Zivilrecht

Als Willensmangel werden solche Mängel einer Willenerklärung bezeichnet, die diese nichtig machen oder aber ihre Anfechtbarkeit begründen.

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Willenserklärung

31 Januar 2010 Kategorie: Buchstabe W, Juristisches Lexikon, Zivilrecht

Die juristische Willenserklärung ist die Entäußerung eines Willens, der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtetet ist. Sie ist mithin ein notwendiger Bestandteil von jedem Rechtsgeschäfts.

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