Willensmangel
Als Willensmangel werden solche Mängel einer Willenerklärung bezeichnet, die diese nichtig machen oder aber ihre Anfechtbarkeit begründen.
Als Willensmangel werden solche Mängel einer Willenerklärung bezeichnet, die diese nichtig machen oder aber ihre Anfechtbarkeit begründen.
Die juristische Willenserklärung ist die Entäußerung eines Willens, der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtetet ist. Sie ist mithin ein notwendiger Bestandteil von jedem Rechtsgeschäfts.
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