Der Amtshaftungsanspruch
Bei dem Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB handelt es sich um eine speziell geregelte deliktische Haftung des Amtswalters.
Bei dem Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB handelt es sich um eine speziell geregelte deliktische Haftung des Amtswalters.
Im Zivilrecht ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB).
Nichtigkeit im rechtlichen Sinne bedeutet die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes.
Eine Willenserklärung ist immer dann anfechtbar, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt.
Als Willensmangel werden solche Mängel einer Willenerklärung bezeichnet, die diese nichtig machen oder aber ihre Anfechtbarkeit begründen.
Der Geschäftswille ist ein Bestandteil des inneren (subjektiven) Tatbestandes der Willenserklärung.
Cessio legis, oder auch Legalzession, bedeutet den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes.
Die Vertragsfreiheit bedeutet die individuelle Freiheit, private Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten.
Die juristische Willenserklärung ist die Entäußerung eines Willens, der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtetet ist. Sie ist mithin ein notwendiger Bestandteil von jedem Rechtsgeschäfts.
Unter einem Vertrag versteht man ein Rechtsgeschäft welches aus inhaltlich übereinstimmenden Willenserklärungen besteht.
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