Akteneinsicht

26 Januar 2010 Kategorie: Buchstabe A, Buchstabe A, Juristisches Lexikon, Strafrecht, Zivilrecht

Der Begriff der Akteneinsicht umfasst eine Einsichtnahme in Akten vor Ort, deren Mitnahme sowie die Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften aus den jeweiligen Akten.

Lese den ganzen Artikel 0 Kommentare