Der Amtshaftungsanspruch
Bei dem Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB handelt es sich um eine speziell geregelte deliktische Haftung des Amtswalters.
Bei dem Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB handelt es sich um eine speziell geregelte deliktische Haftung des Amtswalters.
Im Zivilrecht ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB).
Nichtigkeit im rechtlichen Sinne bedeutet die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes.
Eine Willenserklärung ist immer dann anfechtbar, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt.
Als Willensmangel werden solche Mängel einer Willenerklärung bezeichnet, die diese nichtig machen oder aber ihre Anfechtbarkeit begründen.
Der Geschäftswille ist ein Bestandteil des inneren (subjektiven) Tatbestandes der Willenserklärung.
Cessio legis, oder auch Legalzession, bedeutet den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes.
Der Meineid oder auch Falscheid ist das vorsätzlich oder fahrlässig falsche Schwören vor Gericht, oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle.
Ein Kreditbetrug ist juristisch die Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit oder des Zahlungswillens beim Kauf von Waren oder der Aufnahme eines Darlehens.
Die Vertragsfreiheit bedeutet die individuelle Freiheit, private Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten.
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