VKS 3.0 und Bußgeldverfahren (OLG Oldenburg Ss Bs 186/09)
Das OLG Oldenburg bestätigt mit Beschluss vom 27.11.2009 (Ss Bs 186/09) den Freispruch im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Abstandsverstoßes durch den Beschuldigten.
Das OLG Oldenburg bestätigt mit Beschluss vom 27.11.2009 (Ss Bs 186/09) den Freispruch im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Abstandsverstoßes durch den Beschuldigten.
Die Praxis zeigte es immer wieder, auch bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Einseitensensor eso ES 3.0 lohnt sich der Blick in die amtliche Ermittlungsakte. Das Amtsgericht Gießen hat gerade wieder einen Autofahrer freigesprochen!
Was ist – aus anwaltlicher Sicht – zu tun, wenn Sie eine schriftliche Äußerung in einem Strafverfahren abgeben sollen? Grundsätzlich bedeutet dies, dass gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren geführt wird. In diesem Ermittlungsverfahren sind Sie nicht bloß Zeuge, sondern Beschuldigter.
Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT Was ist – aus anwaltlicher Sicht – zu tun, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten? Zunächst einmal bedeutet dies, dass gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren geführt wird. In diesem Ermittlungsverfahren sind Sie nicht bloß Zeuge, sondern Beschuldigter.
Seit 1999 können nun, wenn die Voraussetzungen des § 147 StPO vorliegen, dem Beschuldigten Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilt werden. Ein Muster für den Antrag des Beschuldigten auf Akteneinsicht erhalten Sie über den link am unteren Ende dieser Seite.
Ein wesentlicher Bestandteil jeder Strafverteidigung ist die Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte. Maßgeblich ist zwar immer der konkrete Einzelfall, doch sollte man als Beschuldigter ohne Kenntnis des Akteninhalts – und damit der konkret zur Last gelegten Umstände – grundsätzlich keine Aussage machen.
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