Mietrecht: Aufwendungsersatz bei unberechtigten Schönheitsreparaturen
Nach einem Urteil des LG Karlsruhe vom 28.04.2006 (Az.: 9 S 479/05) besteht auf Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen des Mieters für durchgeführte Schönheitsreparaturen, zu deren Vornahme der Mieter nicht verpflichtet gewesen ist.
Letzte Kommentare