Anspruch auf Auskunft (§ 34 BDSG): Schufa, Bürgel, Creditreform u.a.
§ 34 BDSG (Auskunft an den Betroffenen). Danach haben Betroffene (d.h. natürliche Personen, über die Daten bei öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen gespeichert sind) ein umfassendes Recht auf Auskunft.
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