Strafrecht: schriftliche Äußerung als Beschuldigter
Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT
Was ist – aus anwaltlicher Sicht – zu tun, wenn Sie eine schriftliche Äußerung in einem Strafverfahren abgeben sollen? Grundsätzlich bedeutet dies, dass gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren geführt wird. In diesem Ermittlungsverfahren sind Sie nicht bloß Zeuge, sondern Beschuldigter.
Sie müssen einer solchen Aufforderung zur schriftlichen Äußerung in einem Strafverfahren nicht folgen. Dass Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, darf Ihnen nicht zum Nachteil gereicht werden. Ob eine solche Aufforderung befolgt werden sollte, bzw. warum er vlt. auch nicht, erfahren Sie: >>hier.
Beachten Sie jedoch, dass das Strafverfahren bzw. die Ermittlungen auch ohne Ihre Einlassung fortgeführt werden. Ausreichend ist, dass Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Ob Sie diese Möglichkeit dann auch wahrnehmen ist unerheblich.
Sehr geehrter Hilfesuchender, Sie werden Verständnis dafür haben wenn ich in diesem Rahmen keine konkrete und kostenfreie Rechtsberatung erbringe. Ihre Frage dürfte sich aber mit Ihrer weitergehenden Lektüre meiner Artikel beantworten lassen. Für eine individuelle Beratung stehe ich Ihnen im Rahmen eines konkreten Mandates gerne zur Verfügung. Beste Grüße, RA Breithaupt
Sie wollten mit ihrem PKW nach rechts abbiegen. Dabei übersahen sie den Radfahrer, der den Radweg in Richtung A befuhr. Es kam zum Zusammenstoß.Der Radfahrer wurde verletzt. Laut Polizei Vorfahrtsregel durch das Zeichen 205 – Vorfahrt gewähren.
Was soll ich auf dem Äuserungsbogen Beschuldigter schreiben? So ist es gewesen – Oder nichts!