Teleshop Versandhandels AG

19 April 2010 Kategorie: 1. Inkasso, 4. Anwaltsalltag

Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT

Nun hatte auch ich in meiner Kanzlei die erste Begegnung mit der Teleshop Versandhandels AG. Mein Mandant hatte Ware erworben und diese gleich nach der Lieferung zurückgesendet. Um die Rückzahlung des Kaufpreises hatte er sich jedoch vergeblich bemüht.

 

Verwiesen wurde er allein auf Telefonhotlines zum Minutenpreis von 1,99 €, die ihm angeblich weiterhelfen würden. Sensibilisiert durch die Sachverhaltsdarstellung des Mandanten und auch einen Artikel der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale, hatte ich den Mandaten bereits auf die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner berechtigten Forderung hingewiesen. In rechtlicher Hinsicht unproblematisch, da die Voraussetzungen für einen Verbraucherwiderruf nach den §§ 355 ff. BGB vorlagen, dürfte insbesondere eine etwaige Zwangsvollstreckung in das Firmenvermögen in Liechtenstein problembehaftet sein.

 

Im Ergebnis kam dann alles ganz anders. Nach genau einem Monat seit der Absetzung des ersten Schreibens konnte ich den Zahlungseingang von Seiten der Teleshop Versandhandels AG verzeichnen. Dies inklusive meiner Anwaltsgebühren, die unter Verzugsgesichtspunkten zu erstatten gewesen sind.

 

8 Kommentare zu “Teleshop Versandhandels AG”

  1. Özlem 6 Dezember 2010 at 09:49 (PERMALINK)

    Hi!
    Auch ich habe das gleiche Problem!
    Zunächst kam die Ware bei mir mit überhöhten Versandgebühren an. Im Briefkasten lag ein Zettel vom Postboten (war nicht daheim), wo die Ware im Wert von 50 Euro mit 75 Euro bei der Post ausgelöst werden sollte (Nachname).
    Also habe ich es zurück gehen lassen. Anruf bekommen, Entschuldigung für die erhöhten Kosten – angeblicher Softwarefehler. Angebot, nochmal raus zu schicken, statt mit 16 Euro mit 8 Euro Versandgebühr. Also explizit ausschließlich 58 Euro bezahlen. Okay – schickt es raus. Ware entgegen genommen, bezahlt.
    Dann eine Woche später Brief im Kasten, bitte 10 Euro bezahlen, weil die vorherige Rücksendung Umständlichkeiten verursacht hat.
    Wut gepackt – Ware komplett zurück geschickt, Geld zurück gefordert und Anwalt angedroht. Bis 29.11. sollte Geld zurück kommen (Frist gesetzt). Bis heute ist nichts da. Ich schalte meine Rechtschutz ein!!

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  2. Naki 6 Oktober 2010 at 13:36 (PERMALINK)

    Ich habe ebenfalls mit der Firma zu tun, Gegenstandswert 163,34, die Ware wurde nicht angenommen, heute Zahlungseingang von 143,34 festgestellt. Wie komme ich an die restlichen 20 Euro? Das kann doch nicht rechtlich korrekt sein! Die Sache wurde fristgerecht widerrufen!

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  3. apollo2105 26 September 2010 at 17:35 (PERMALINK)

    Habe bei der teleshop AG nie etwas bestellt. Ich bekam am10.09.2010 eine Rechnung von wegen ugeöffnetem Paket und Unkostenbeitrag von 10,00Euro.Dies werde ich natürlich nicht bezahlen.Ich kann nur warnen!

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  4. Name 16 September 2010 at 20:57 (PERMALINK)

    Carla
    16- Sept. 2010

    auch ich habe Probleme mit diesem Versandhandel. War heute bei der Polizei und
    habe Anzeige erstattet.

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  5. Lola1306 14 September 2010 at 16:54 (PERMALINK)

    wenden Sie sich mit dem ganzen Sachverhalt an die Polizeit in Liechtenstein:
    kripo@landespolizei.li sowie an die konsumentenschutz@aht.llv.li

    Ich habe dies heut auch getan und hoffe, mir wird geholfen.

    Viel Glück

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  6. Mahnaz 27 Juli 2010 at 13:01 (PERMALINK)

    Habe dasselbe Problem mit der Teleshop Versandhandels AG. Habe 2 Artikel für ungefähr 160 € bestellt beide Pakete sofort retourniert. Nach mehrmaligen Anrufen bei der 1,99 € – Hotline wurde mir gesagt dass der eine Artikel in so einem schlechten Zustand wäre dass sie uns kein Geld zurückgeben könnten und der andere Artikel wurde bereits geöffnet und da es sich um ein Kosmetikartikel handelte gäbe es dafür auch kein Geld zurück. Den Artikel zurückgeschickt haben sie aber auch nicht obwohl mir gesagt wurde dass sie das tun. Wurde auch nie zu einem Vorgesetzten weitergeleitet.
    Wie könnte ich dagegen vorgehen? würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    schöne Grüße aus Hamburg

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  7. AF 25 April 2010 at 11:02 (PERMALINK)

    “Zwangsvollstreckung in das Firmenvermögen in Lichtenstein problembehaftet..” – definitiv, wenn man schon mal Liechtenstein ohne “e” schreibt. Sollte einem Anwalt nicht passieren …

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  8. Bernd 21 April 2010 at 18:40 (PERMALINK)

    … schade, dass hätte ich mal eher lesen sollen!

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