Verkehrsrecht: Keine Verurteilung bei Geschwindigkeitsüberschreitung

25 Januar 2010 Kategorie: 2. Verkehrsrecht, Artikel

Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT

Nach einem Urteil des AG Wurzen (3 Owi 151 Js 33023/09) besteht ein Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot für angefertigte Lichtbilder im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung, zumindest dann, wenn die Erhebung der Beweismittel mit der Geschwindigkeitsmessanlage eso 1.0 erfolgt ist. Dieses Verbot hat dann zu einem Freispruch der Betroffenen geführt.

Es besteht hier ein Beweisverwertungsverbot, da die erhobenen Daten durch ein automatisiertes Verfahren gewonnen werden. Die Geschwindigkeitsmessanlage eso 1.0 fertigt nämlich immer dann automatisch ein Lichtbild, wenn die von dem Gerät selbständig ermittelte Geschwindigkeit über einer vorher eingegebenen Toleranzschwelle liegt. Nach dem vorbezeichneten Urteil besteht für eine solch automatisierte Gewinnung keine Ermächtigungsgrundlage. Im Ergebnis liegt damit ein nicht gerechtfertigter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, konkret, dass Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, der vorliegend zu dem Beweisverwertungsverbot führt.